HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Terminvergabe, Behandlung, Abrechnung und mehr.
Allgemeine Fragen
Ja, für physiotherapeutische Behandlungen, die von der Krankenkasse übernommen werden, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten Sie von Ihrem Hausarzt oder Facharzt. Privatleistungen, wie bestimmte präventive oder osteopathische Behandlungen, können auch ohne Verordnung in Anspruch genommen werden.
Sehen Sie sich hierzu bitte das aufgeführte Leistungsangebot an.
Üblicherweise werden 6 bis 10 Behandlungen pro Verordnung ausgestellt. Die genaue Anzahl richtet sich nach der ärztlichen Einschätzung und der Art der Beschwerden.
Fragen zur Terminvergabe
Ein Termin kann telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden. Falls ich nicht erreichbar bin, hinterlassen Sie eine Nachricht – ich melde mich schnellstmöglich zurück.
Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um eine Absage spätestens 24 Stunden vorher, damit der Termin neu vergeben werden kann.
Bitte kommen Sie nicht früher als 5 Minuten vor Ihrem Termin in die Praxis. Ein früheres Erscheinen führt nicht dazu, dass die Behandlung früher beginnt.
Fragen zur Behandlung
Falls vorhanden, das Rezept von Ihrem Arzt mitbringen. Eventuell relevante medizinische Unterlagen (z. B. Röntgenbilder, OP-Berichte). Bequeme Kleidung tragen, die Bewegungsfreiheit ermöglicht. Mitzubringen ist ein großes Handtuch. Falls Sie eine Zuzahlung leisten müssen, klären Sie vorab die Kosten.
Bequeme, lockere Kleidung (z. B. Sportkleidung oder ein T-Shirt mit bequemer Hose). Falls nötig, Kleidung, die es ermöglicht, die betroffene Körperregion freizulegen. Rutschfeste Socken oder saubere Turnschuhe für aktive Übungen.
Ersttermin: Anamnese, Untersuchung, Festlegen des Behandlungsplans.
Weitere Sitzungen: Kurzes Gespräch über Beschwerden oder Fortschritte. Gezielte Behandlung (z. B. Mobilisation, Übungen, Massage, physikalische Maßnahmen). Falls nötig, Anweisungen für Übungen zu Hause.
Abschluss: Nach der letzten Sitzung Besprechung des Therapieerfolgs und ggf. weitere Empfehlungen.
Die Dauer hängt von der verordneten Therapie und der Symptomatik ab.
Ja, wenn dies entsprechend ärztlich verordnet ist.
Fragen zur Praxis
Ja, unsere Praxisräume sind barrierefrei zugänglich.
Ja, Sie finden einen Parkplatz für Patienten direkt vor den Praxisräumlichkeiten.
Die Praxis ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Die nächste Bushaltestelle (Petschengasse) ist ungefähr 300 m von der Praxis entfernt. Der Bahnhof ist ungefähr 500 m entfernt.
Fragen zur Abrechnung
Die Kosten für ärztlich verordnete Behandlungen werden bei gesetzlich Versicherten direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Privatversicherte erhalten eine Rechnung, die sie zunächst selbst begleichen und anschließend bei ihrer Krankenversicherung zur Erstattung einreichen können. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung über die genauen Erstattungsmodalitäten. Dies betrifft jedoch nur ärztlich verordnete Behandlungen.
Liegt ein ärztliches Rezept vor, können Sie die von mir ausgestellte Rechnung bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen.
Sollten Sie keine Zuzahlungsbefreiung haben, fällt eine gesetzliche Zuzahlung an. Die genaue Höhe richtet sich nach der verordneten Therapie und wird auf Grundlage der ärztlichen Verordnung berechnet (Preisvorgabe obliegt der Krankenkasse).